Gesetzliche Fristen
KassenSichV ist in Kraft seit 01.01.2020
BMF bestätigt die Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020
Bundesländer-Erlässe für die Fristverlängerung der Kassensystem-Aufrüstung aufgrund der Corona-Krise bis 31.03.2021
Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindliche TSE Bestellung.
Daher unsere Empfehlung
TSE jetzt gleich bestellen und damit Strafen vermeiden!
Bundesländer-Erlässe
Trotz Ablehnung durch das Bundesfinanzministerium haben einige Bundesländer aufgrund der Corona-Krise entschieden, eine eigene Ergänzungen zur Nichtbeanstandungsregelung herauszugeben.
Bereits 15 Bundesländer haben die Frist für die TSE-Aufrüstung von Kassensystemen verlängert: Bis zum 31.03.2021 muss Ihre TSE in Ihr Kassensystem integriert sein! Die Frist ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – wie beispielsweise eine verbindliche TSE-Bestellung – und variiert je Bundesland.
Überblick der Bundesländer Regelungen
bizSoft Version 13.2.0 in Kürze verfügbar
bizSoft Kasse in der Version 13.2.0 erfüllt die neuen gesetzlichen Regelungen der Kassensicherungsverordnung und kann mit einer TSE erweitert werden.
Bei Fragen steht Ihnen unser Support-Team wie immer fachkundig zur Seite.
Scheiben Sie uns ein e-Mail an support@bizsoft.de oder rufen Sie uns unter der Support-Telefon-Nummer 0221 / 677 84 959 an.