KassenSichV / TSE
Neues Gesetz für Registrierkassen in Deutschland ab 2020
bizSoft erfüllt auch diese
Anforderungen seit der Version 13.2.0
Mit bizSoft Kasse sind Sie auf der sicheren Seite!
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
BMF bestätigt: Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020
Das bedeutet: Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum 30.9.2020 keine TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) eingesetzt wird.
Bundesländer-Erlässe zur Nichtbeanstandungsregelung
Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassen bis 31.03.2021
Trotz Ablehnung durch das Bundesfinanzministerium haben einige Bundesländer aufgrund der Corona-Krise entschieden, eine eigene Ergänzungen zur oben genannten Regelung herauszugeben. Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Fristverlängerung auf einen Blick.
Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindliche TSE Bestellung!
Daher unsere Empfehlung
TSE jetzt gleich bestellen und damit Strafen vermeiden!
bizSoft garantiert dass unsere Software durch ein Software-Update sowie mit einer TSE (technischen Sicherheitseinrichtung) gemäß Gesetzesänderung nachgerüstet werden kann. Die Fertigstellung der neuen Version ist gerade im Gange. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit einem dafür zertifizierten Umsetzungspartner der deutschen Finanz zusammen.
Das bedeutet: bizSoft Kasse in der Version 13.2.0 erfüllt die neuen gesetzlichen Regelungen der Kassensicherungsverordnung und kann mit einer TSE erweitert werden.
TSE (technische Sicherheitseinrichtung), Fristen, Kassen-Nachschau, etc. kurz erklärt
Was besagt diese neue Verordnung?
Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so endlich Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme, als auch für die Anwender geschaffen. Denn es gilt nun: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.
KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) – dieses Gesetz besagt, dass elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden müssen.
Was ist eine TSE?
- Einem Sicherheitsmodul - das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
- Einem Speichermedium - auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
- Einem digitalen Schnittstelle - die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.