Wie ist die Rechtsstellung der GbR im deutschen Recht!?
Es ist wichtig für die Rechtsstellung der GbR, dass sie im Sinne des Handelsgesetzbuches keine Firma darstellt, denn eine Firmierung – die Benennung eines Unternehmens – ist Kaufleuten und Handelsgesellschaften vorbehalten. Betreibt eine GbR ein Handelsgewerbe, wird sie laut Gesetz automatisch zur Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Selbstverständlich kann die GbR aber die Namen aller Gesellschafter führen, mit einem Zusatz, der ihre Rechtsform angibt.
Nimmt eine GbR am Rechtsverkehr teil und begründet sie dadurch eigene Rechte und Pflichten, gilt sie als rechts- und parteifähig. Eine GbR kann dann unter ihrem Namen verklagt werden und auch selber Klage einreichen. Als Grundstückseigentümer wird sie allerdings nicht allein ins Grundbuch eingetragen, auch die einzelnen Gesellschafter müssen dort genannt sein. Das Gleiche gilt für Wohnungseigentum.
Was ist bei Gründung einer GbR zu beachten?
Wie ist die Haftung einer GbR geregelt?
So verhält es sich mit der Gewinn- & Verlustverteilung in einer GbR
Von großem Interesse ist natürlich auch die Frage, wie die Gewinn- & Verlustverteilung in einer GbR geregelt ist. Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart, so erhält beziehungsweise trägt jeder Gesellschafter den gleichen Anteil am Gewinn oder Verlust, egal, wie hoch sein eigener Geschäftsanteil ist. Vertraglich kann jedoch vereinbart werden, dass die Gewinn- & Verlustverteilung einer GbR sich nach Quoten oder eingebrachten Kapitalanteilen richtet.
Aufgelöst werden kann die GbR durch übereinstimmenden Beschluss aller Gesellschafter, die Kündigung durch einen der Gesellschafter oder letztendlich auch durch das Erreichen des Gesellschaftszwecks.